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Begleitendes Fahren ab 17 Jahre

Zur Senkung des Unfallrisikos junger Fahranfänger wurde das Mindestalter
für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE auf 17 Jahre gesenkt.

Anträge auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen B und BE können somit schon ab 16 ½ Jahren gestellt werden.
Bei bestandener Fahrerlaubnisprüfung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die mit einer Einverständniserklärung für jede ausgewählte Begleitperson bei der Fahrerlaubnisbehörde / Bürgeramt vorzulegen ist. Zu beachten ist: Die begleitende Person muss das 30. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein.

Die begleitende Person darf nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister ( ab 01.05.2014 ) bzw. 3 Punkte im Verkehrszentralregister (bis 30.04.2014) beim Kraftfahrt-Bundesamt eingetragen haben.
Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig und muss stets mitgeführt werden.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Verpflichtung der Begleitung und es erfolgt
die Zusendung des Kartenführerscheins.

Klasse B (ab 18 Jahren, oder in
begleitendem Fahren ab 17 Jahre)


Die Klasse B kann mit dem 18. Lebensjahr erworben werden; in den Fällen mit begleitendem Fahren auch mit 17 Jahren.

Bei der Ausbildung ist auch eine Schulung mit einem automatikgetriebenen Fahrzeug möglich, wobei aber der Führerschein auch nur auf ein Automatikfahrzeug beschränkt ist.
Die Klasse B schließt die Klassen AM, L und S ein.


Was benötigen Sie zur Anmeldung?
Zur Anmeldung reicht die Vorlage Ihres Reisepass oder Personalausweis

Weiteren Vorraussetzungen zur Führerscheinausbildung:
  • Sehtest(nicht älter als 2 Jahre)
  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem "Erste-Hilfe-Kurs"
        ("Sofortmaßnahmen am Unfallort")
  • aktuelles, biometrisches Passbild
  • Internetseiten vom Profi Fotografie, Webdesign und Grafik vom Fachmann